1. Allgemeines
    a. Die nachfolgende Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem
    Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie
    gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
    noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen
    des Käufers haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich
    schriftlich anerkannt werden.
    b. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen von uns
    schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine
    Wirkung.
    c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist
    ausgeschlossen.
    d. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt die deutsche Fassung dieser
    Bedingungen.
  2. Angebot, Lieferzeit, Lieferverzug
    a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass
    wir diese schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
    b. Liefertermine oder -fristen die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
    worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Einhaltung
    von Lieferfristen setzt eigene richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
    voraus.
    c. Bei Überschreitung der vorgesehenen Lieferfrist ist uns zunächst eine
    Nachfrist von 2 Wochen zur Lieferung einzuräumen. Diese Aufforderung
    muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können wir nur mit
    einer weiteren schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer weiteren
    Frist von 2 Wochen in Verzug gesetzt werden. Die Fristen beginnen
    jeweils mit Zugang der Schreiben.
  3. Lieferung
    a. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den
    Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
    bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Käufer über,
    unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung trägt oder den
    Spediteur etc. beauftragt oder ausgesucht hat.
    b. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme der Ware aus Gründen, die
    wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tag unserer
    Versandbereitschaft auf den Käufer über.
    c. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
    d. Unsere Lieferpflicht entfällt, wenn wir nach Vertragsschluß von einer
    Bank, Auskunftei oder sonst zuverlässigen Quelle erfahren, dass Zweifel
    an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen. Als mangelnde
    Kreditwürdigkeit gilt es auch, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz
    Mahnung nicht unverzüglich bezahlt.
    In diesem Fall sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherheit oder
    Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
    der Käufer daraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Bei einem
    Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, daneben Schadenersatz zu
    verlangen.
  4. Warenbeschaffenheit
    a. Für unsere Waren werden keinerlei Eigenschaften zugesichert oder
    Garantien abgegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich (“Zusicherung“,
    „Garantie“) schriftlich erfolgt.
    b. Maßabweichungen (als Maß eines Körpers gilt der Wert, der nach einer
    mindestens 24 Stunden dauernden Lagerung im Normklima ermittelt
    wird), die sich im Rahmen der jeweils einschlägigen DIN/ISO-Normen
    halten, sind vertragsgerecht. Sollten für ein Produkt keine DIN/ISO-
    Normen vorliegen, gelten handelsübliche Maßabweichungen als
    vereinbart.
    c. Mengenüber- oder -unterschreitungen von 10 % gelten als vollständige
    Vertragserfüllung. Der Rechnungsbetrag ist entsprechend zu berichtigen.
    d. Das Durchschnittsgewicht wird durch Entnahme von wenigstens 100
    Stück einer Sorte unserer Ware ermittelt. Dieses ermittelte Gewicht darf
    von dem in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Gewicht nach
    oben oder unten bis zu 8 % abweichen.
  5. Mängelrügen, Mängelansprüche, Verjährung
    a. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,
    Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit, deren
    Eigenschaften, insbesondere Stabilität und Farbechtheit, und vor
    Weiterverarbeitung auf deren Verwendungseignung zu untersuchen.
    Mängel sind von dem Käufer unverzüglich, offensichtliche spätestens
    innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung, verborgene ab Entdeckung
    schriftlich uns gegenüber zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die
    rechtzeitige Absendung. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
    wenn der Käufer einen offensichtlichen oder entdeckten Mangel nicht
    rechtzeitig gerügt hat.
    b. Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer nachweislich
    rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir zunächst nur zur
    Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der
    gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
    sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene
    Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach
    unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Eine
    Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
    fehlgeschlagen.
    c. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung
    insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl bei von uns zu
    vertretenden Mängeln Schadenersatz, sonst Herabsetzung des
    Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
    erklären. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit besteht kein
    Rücktrittsrecht. Neben Rücktritt oder Minderung besteht kein Anspruch
    auf Schadenersatz.
    d. Wählt der Käufer statt Minderung oder Rücktritt Schadenersatz, verbleibt
    die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Ersatzanspruch
    beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
    mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten oder
    Garantien unsererseits.
    e. Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
    Dies gilt nicht, sofern und soweit wir auf Schadenersatz haften.
  6. Haftung und Haftungsbegrenzung
    a. Wir haften für andere als durch Verlust des Lebens oder Verletzung von
    Körper und Gesundheit entstehende, von uns zu vertretenden Schäden
    nur, soweit diese auf arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
    Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
    unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
    Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
    Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Bei der schuldhaften Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur, soweit die Schäden
    in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
    b. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
    geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Ansprüche aus
    Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus von uns
    gegebenen Garantien bleiben hiervon unberührt.
    c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
    für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und
    Erfüllungsgehilfen.
  7. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    a. Die angebotenen Preise sind Netto-Preise. Sie erhöhen sich um die
    jeweils gültige MWSt. Sie umfassen nicht die Liefer- und Versandkosten.
    b. Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
    c. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest werden sofort
    sämtliche Zahlungen fällig, auch wenn Ratenzahlung oder Stundung,
    Wechsel- oder Scheckhingabe vereinbart worden war.
    d. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt,
    Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
    verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
    uns vorbehalten.
    e. Reicht eine Zahlung nicht zur vollständigen Tilgung der
    Gesamtverbindlichkeit aus, wird, unabhängig von einer Bestimmung
    durch den Käufer, zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen
    diejenige, die uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich
    sicheren die älteste Schuld, getilgt.
    f. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,
    sie sind rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten.
    g. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,
    wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
  8. Eigentumsvorbehalt
    a. Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur Zahlung
    unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der
    Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
    verfügen, sie insbesondere zu verarbeiten und zu verkaufen.
    b. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt
    stets im Namen und im Auftrag für uns. Bei Verarbeitung, Vermischung
    oder Umbildung der gelieferten Ware erwerben wir an der neuen Sache
    das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
    zu dem Wert des neuen Erzeugnisses.
    c. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung tritt
    der Käufer hiermit alle Forderungen samt Nebenrechten, die er durch die
    Weiterveräußerung unserer Ware oder des neuen Erzeugnisses erwirbt,
    in Höhe der noch offenstehenden Gesamtforderung an uns ab. Zur
    Einziehung der Forderung ist der Käufer widerruflich ermächtigt. Ein
    Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer sich mit 10% der
    geschuldeten Gesamtforderungen in Verzug befindet.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    a. Erfüllungs- und Lieferort für unsere Leistungen und die Zahlungen des
    Käufers ist unser Geschäftssitz.
    b. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hof
    der Gerichtsstand. Wir sind berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
  10. Salvatorische Klausel
    Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
    Etwa unzulässige oder unwirksame Bestimmungen sind zwischen den
    Parteien nach deren Sinn neu zu vereinbaren.